Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf des Fabrik e.V..

1. Allgemeines
2. Online – Kauf
3. Konzertbesuch
4. Schlussklauseln

1. Allgemeines

Bei Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich und vom Kunden anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Fabrik e.V. nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Online – Kauf

2.1 Auftragsannahme

Konzert-Tickets, im folgenden Tickets genannt, werden nur an Endkunden verkauft.

Der Kunde hat beim Kauf von Tickets selbst auf richtige Angaben wie Datum, Preis, Beginn und Veranstaltungsort zu achten. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Fabrik e.V. enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Online-Bestellungen sind lediglich bis 7 Tage vor Konzertbeginn möglich bzw. muss der Zahlungseingang bis 2 Tage vor der Veranstaltung vorliegen. Dieser Zeitraum ergibt sich aus der nötigen Bearbeitungsdauer für den Zahlungseingang und Datenverarbeitung.

Das Angebot für einen Vertragsabschluß geht vom Kunden aus, sobald er den Button „Bestellung abschicken“ im Bestellformular angeklickt hat. Mit Übermittlung der Daten nimmt der Fabrik e.V. das Vertragsangebot des Kunden unter der Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist. Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Reservierungen bestimmter Plätze sind in der Regel nicht möglich.

Der Kunde erhält nach der Online Bestellung automatisch per Email eine Bestätigung der Reservierung unter Angabe der Bestellnummer, die Kontodaten und der Postanschrift des Fabrik e.V..

Kann der Fabrik e.V. die bestellten Tickets nicht reservieren (Beispiel: Das Konzert ist bereits ausverkauft), wird der Kunde ebenfalls benachrichtigt.

2.2 Preise und Bezahlung

Die vom Fabrik e.V. genannten Kartenpreise verstehen sich inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die Tickets Eigentum des Fabrik e.V..

2.3 Versand und Lieferung

Die Karten werden nach Zahlungseingang per link an die angegebene Email Adresse zugesandt. Sie können sowohl ausgedruckt als auch auf ein Handy geladen werden. Am Eingang wird der auf den Tickets befindliche QR-Code gescannt. Jeder weiteren Person, die mit bereits gescanntem QR-Code die Veranstaltung betreten will, wird der Einlass verweigert.

2.4 Rückgabe von Tickets

Bestellte Tickets sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur Falschbestellung, Absage oder Verlegung eines Konzertes.

Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung kann der Karteninhaber seine Karte lediglich in einem Zeitraum von 14 Werktagen nach dem ursprünglich angekündigten Veranstaltungstermin zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.

Bei einer Rückgabe der Tickets aufgrund von Ausfall oder Verlegung eines Konzertes wird nur der Kartenpreis erstattet.

Wird die Veranstaltung verlegt, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch einer Location (Veranstaltungsort) besteht nicht.

2.5 Schadenersatz

Auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung, etc.) haftet der Fabrik e.V. nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

Ein Ersatz verloren gegangener Karten ist generell nicht möglich.

2.6 Datenschutz und Datenverarbeitung

Die im Bestellformular erhobenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur internen Bearbeitung der Bestellung verwendet. Alle Informationen werden sicher aufbewahrt. Zugang zu den Daten erhalten nur Mitarbeiter des Fabrik e.V. zur Erledigung ihrer spezifischen Aufgaben. Kundendaten werden nicht an Dritte weiter gegeben. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten für die interne Bearbeitung ihrer Bestellung an den Fabrik e.V. übermittelt werden, sobald der Button „Bestätigung“ im Bestellformular angeklickt wurde.

3. Konzertbesuch

3.1 Die Anfahrt

Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen!

3.2 Der Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ist der Zutritt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person mit entsprechendem Nachweis gestattet (Vordruck zum Download unter www.fabrik-ev.de).

Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Fabrik e.V. vorbehalten.

3.3 Die Veranstaltung

Der Fabrik e.V. behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Fabrik e.V. eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nur nach Rücksprache mit dem Fabrik e.V. erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

3.4 Etwaige Folgen

Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Fabrik e.V. übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.

Der Fabrik e.V. haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

4. Schlussklauseln

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Guben. Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Stand: 01. Oktober 2006

Änderungen und Irrtümer vorbehalten